Transnationales ExpertInnenforum

Sprache und Migration

Österreich

Netzwerk SprachenRechte
Recht auf Sprachen statt Deutsch als Pflicht

Näheres zur Situation in Österreich sowie Stellungnahmen und Hintergrundinformationen finden Sie unter www.sprachenrechte.at

Das Netzwerk SprachenRechte ist ein seit 2003 bestehender freier Zusammenschluss von ExpertInnen, die in verschiedenen Forschungs- und Praxisbereichen tätig sind und im öffentlichen Diskurs für die Wahrung von Sprachenrechten eintreten. Das Netzwerk umfasst SprachwissenschaftlerInnen und -didaktikerInnen, JuristInnen, PolitologInnen, DolmetscherInnen etc. und Institutionen (NGOs, Sprachkursanbieter usf.). Die unabhängigen ExpertInnen des Netzwerks pflegen einen regelmäßigen, auch internationalen, Informationsaustausch, verwirklichen interdisziplinäre Projekte und äußern sich zu aktuellen sprachenpolitischen Entwicklungungen.

 

  1. Wir treten bezugnehmend auf die UN-Menschenrechtspakte (1966) und der Allgemeinen Erklärung der Sprachrechte (1996) für das Grundrecht eines jeden Menschen auf Schutz und Förderung seiner sprachlichen Identität ein. Dieses Grundrecht umfasst mindestens folgende unveräußerliche persönliche Rechte:
    • Recht, als Mitglied einer Sprachgemeinschaft anerkannt zu werden
    • Recht, seine eigene(n) Sprache(n) sowohl privat als auch öffentlich zu verwenden
    • Recht, seinen eigenen Namen zu verwenden
    • Recht, mit anderen Mitgliedern der eigenen Sprachgemeinschaft Kontakt aufzunehmen und mit ihnen Verbindungen einzugehen
    • Recht, seine eigene Kultur beizubehalten und zu entwickeln

  2. Das Grundrecht auf Schutz und Förderung der sprachlichen Identität ist ein Auftrag an Staaten, die Sprachrechte ihrer Minderheiten (Volksgruppen, Gehörlose, MigrantInnen, Flüchtlinge) anzuerkennen. Es dürfen keinerlei Maßnahmen gesetzt werden, die eine Anpassung an Sprache und Kultur der Mehrheitsgesellschaft erzwingen (Assimilation). Vielmehr sollen das Erlernen der Sprache der Mehrheitsgesellschaft und das Kennenlernen ihrer Kultur auf der Grundlage vollkommen freier Entscheidung möglich sein. Diesem Grundgedanken widerspricht es, wenn Minderheiten zum Erwerb der Sprache der Mehrheitsgesellschaft durch Sanktionen gezwungen werden und wenn ihnen allein aufgrund ihrer sprachlichen Identität elementare Menschenrechte vorenthalten werden. Deshalb spricht sich das Netzwerk SprachenRechte klar gegen die im österreichischen Recht als Zwangsdeutschkurs konzipierte „Integrationsvereinbarung“ und gegen die Überprüfung von Deutschkenntnissen bei Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft aus.

  3. Auf die sprachliche Identität von Flüchtlingen ist besonders Rücksicht zu nehmen, um faire Asylverfahren sicher zu stellen. Das Netzwerk SprachenRechte spricht sich daher für eine qualitativ hochwertige Dolmetschung, für verständliche Rechtsinformation und gegen wissenschaftliche nicht fundierte Sprachanalysen aus.