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die Anerkennung von Sprachenrechten, wie sie von der Menschenrechtscharta und KSZE-Charta, die von Deutschland, Österreich und Schweiz akzeptiert wurden, formuliert sind. Dazu gehören z.B. das Recht auf den Gebrauch und die Förderung der Herkunftssprache oder das Recht des kostenfreien Zugangs zur Sprache des Aufnahmelandes.
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ein Verständnis von Integration, das sich nicht auf Deutschförderung reduziert, sondern ebenso die soziale und berufliche Situation von MigrantInnen berücksichtigt. Integration ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft und nicht nur eine Leistung, die von den Zuwandernden zu erbringen ist. MigrantInnen haben von Anfang ein Recht auf Teilhabe.
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das Recht auf eine Sprachbildung, die sich nicht nur auf einen testorientierten Deutschunterricht reduziert, sondern die sprachlichen Identitäten der MigrantInnen und ihre Mehrsprachigkeit wertschätzt und einbezieht. Dazu gehören beispielsweise kostenlose Dolmetschdienste für MigrantInnen in öffentlichen Institutionen.
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ein komplexes und realistisches Verständnis von Spracherwerb im Kontext von Migration, das berücksichtigt, dass erfolgreiches Sprachenlernen auf Freiwilligkeit und Selbstbestimmung beruht. Es kann zwar durch vielfältige Kursangebote unterstützt werden, bedarf aber vor allem positiv erlebter Sprachkontakte. Zwang und Sanktionen können diese wesentlichen Erfolgsfaktoren nicht ersetzen.
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keinen Missbrauch von Sprachprüfungen für Aufenthaltszwecke. Solche Sprachprüfungen verhindern, dass gezielt hinsichtlich der Bedürfnisse und Voraussetzungen des einzelnen gefördert wird. Das für die Prüfungsentwicklung und -durchführung eingesetzte Geld sollte wirksamer für den Ausbau einer differenzierten Sprachdiagnose und -förderung eingesetzt werden, bei der die MigrantInnen als Individuen mit unterschiedlichen Sprachlernbedürfnissen respektiert werden.
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die Umgestaltung der Berufsbildung, denn erst ein qualifizierter Einstieg in das Berufsleben ermöglicht individuelle und gesellschaftliche Teilhabe und Integration. Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote müssen hinsichtlich der Sprachbedürfnisse von Menschen, die Deutsch als Zweitsprache sprechen, weiterentwickelt werden, damit solche Angebote von deutschen MuttersprachlerInnen sowie ZweitsprachensprecherInnen gemeinsam und gleichermaßen erfolgreich besucht werden können.
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der Einsatz von qualifizierten sowie entsprechend entlohnten und arbeitsrechtlich abgesicherten pädagogischen Fachkräften, das regelmäßige Angebot von Fortbildungen für dieses Fachpersonal wie auch eine sorgfältige Entwicklung von Curricula und Lehr- und Lernmaterialien. Das setzt ausreichende Mittel und einen ständigen Dialog zwischen Praxis und Wissenschaft voraus. Erforderlich ist die Einrichtung von politikunabhängigen Fachinstitutionen.